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Wartung Brand- und Rauchschutztüren

Moderne Brandschutztüren sind hochentwickelte sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung Ihrer u. U. lebensrettenden Funktion regelmäßiger Wartung bedürfen. Die Instandhaltung obliegt nach § 3 BauO NW dem Eigentümer der Immobilie.

Um stets die einwandfreie Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, ist eine fachgerechte Wartung mit einem Intervall von maximal 12 Monaten erforderlich. Soweit Funktionsbeeinträchtigungen festgestellt werden (z.B. Schwergängigkeit, ungewöhnliche Geräuschentwicklung etc.), ist unverzüglich ein Fachbetrieb zu beauftragen.

Mit der Kompetenz und dem Know-How unserer über 25-jährigen Erfahrung sind wir Ihr zuverlässiger Fachbetrieb, wenn es um den reibungslosen, sicheren und effizienten Betrieb Ihrer Türen und Anlagen geht.

Die Wartung der Brand- und Rauchschutztüren erfolgt durch unser autorisiertes Fachpersonal auf der Grundlage der hierfür geltenden aktuellen Vorschriften. Instandsetzungen und Reparaturen werden direkt in Ihrem Gebäude ausgeführt. Über die erfolgte Wartung wird eine Prüfbescheinigung für Ihre Unterlagen ausgestellt. Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gerne ein speziell auf Ihre Situation zugeschnittenes Wartungsangebot und die Terminüberwachung übernehmen wir gleich mit.

Das Unterlassen regelmäßiger Wartung kann zu folgenden Konsequenzen führen:

  1. Der Eigentümer haftet für Dritten aufgrund einer Funktionsstörung der Brandschutztür entstandener Schäden in unbegrenzter Höhe aus dem Gesichtspunkt der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht.
     
  2. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel auf unzureichende Wartung zurückzuführen sind (vgl. DIN 4102, Teil 18, Nr. 1.2).
     
  3. Die Baubehörde kann nach Feststellung einer in ihrer Funktion gestörten Brandschutztür Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen, die bis zur Nutzungsuntersagung reichen können.
     
  4. Eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit der Brandschutzvorrichtungen kann zur Leistungsfreiheit des Feuerversicherers führen (§ 7 Ziff. 1.a AFB 87).
     

Wartung Feststellanlagen

Die Wartung an Feststellanlagen ist gesetzlich vorgeschrieben, außerdem verlangt der Gesetzgeber vom Betreiber der Feststellanlage, mindestens einmal jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäßes und störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte sowie eine Wartung vornehmen zu lassen.

Durch die regelmäßige Überprüfung der Schließsysteme ist gewährleistet, daß durch ein Zufahren der Türen und Tore eine Verrauchung des Gebäudes und der innenliegenden Treppenhäuser, welche im Brandfall als Flucht- und Rettungsweg dienen, im Brandfall ausgeschlossen ist.

Die Wartung der Feststellanlagen erfolgt auf der Grundlage der hierfür geltenden aktuellen Vorschriften durch unser autorisiertes und lizenziertes Fachpersonal. Instandsetzungen und Reparaturen werden direkt in Ihrem Gebäude ausgeführt. Nach der erfolgten Wartung wird eine Prüfplakette auf der Feststellanlage aufgebracht, weiterhin wird die Wartung im Prüfbuch dokumentiert.