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Zustimmung im Einzelfall

Der Gesetzgeber fordert, daß zulassungspflichte Türen und Wände nur hergestellt und eingebaut werden dürfen, die der Zulassung in allen Fällen entsprechen.

Abweichungen von den Zulassungen bedürfen in jedem Fall der Zustimmung im Einzelfall durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde. Die Zustimmung im Einzelfall ist nicht übertragbar auf nachfolgende Bauvorhaben.

Dabei ist zu beachten:
Antragsteller ist der Zulassungsinhaber. Als Hersteller benötigt K + W die nachstehenden Unterlagen zur Weiterleitung an den zuständigen Zulassungsinhaber.

  1. Adresse des Bauherrn.
  2. Adresse des Architekten.
  3. Standort des Objektes.
  4. Exakte Zeichnungen der auszuführenden Elemente, insbesondere der von der Zulassung abweichenden Details.
    (Erstellt K+W)
  5. Grundrisspläne des Objektes mit Angabe, wo die Elemente eingebaut werden sollen.
  6. Alle Zeichnungen in zweifacher Ausführung.

Für die Zustimmung im Einzelfall ist von Ihnen entsprechende Zeit einzukalkulieren, die je nach Umfang der Abänderungen mehrere Monate betragen kann. Es ist möglich, daß Brand- und/oder mechanische Prüfungen erforderlich werden.

An die Elemente kommen speziell anzufertigende Übereinstimmungskennzeichen, deren Text die Zustimmung im Einzelfall vorgibt. Die Schilder werden durch K + W über die zuständige Überwachungsgemeinschaft bestellt.

Türen mit Zustimmung im Einzelfall unterliegen der Eigen- und Fremdüberwachung. Die fremdüberwachende Stelle wird durch
K + W über die Zustimmung im Einzelfall informiert. Die Fremdüberwachung findet nach der Herstellung bei K + W und nach erfolgter Montage auf der Baustelle statt.

Für den vorstehenden üblichen Ablauf fallen Kosten in unterschiedlicher Höhe an.
Die gesamten Kosten muß der Bauherr tragen.